16.03.2016
Prof. Dr. Annette Müller
„Im dualen System haben die Auszubildenden einen rechtlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die beste Vergütung wird in den Berufen gezahlt, in denen überwiegend Männer tätig sind. Eine Vergütung auch für die Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher zu gewährleisten, ist ein wichtiges Signal im Hinblick auf eine geschlechtergerechte Bezahlung.“