Niedersachsen: Die Richtlinie „QuiK“ geht in die zweite Runde!?!
Es ist noch nicht offiziell, gilt aber als sehr sicher: Auch im Zeitraum 2019 und 2020 sollen über die sogenannte „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten (QuiK)“ des Landes Niedersachsens dritte Kräfte in Kindergärten (Altersgruppe: 3 Jahre bis Schuleintritt) finanziert werden.
Von QuiK sollen vor allem Einrichtungen profitieren, in denen auch Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund betreut werden. Die dafür in Frage kommenden Personen können neben pädagogischen Fachkräfte auch Personen sein, die eine tätigkeitsbegleitende Ausbildung zum/zur Sozialpädagogischen Assistent/in oder Erzieher/in absolvieren oder dieses planen.
Konkret kommen Personen in Frage, die mindestens die Aufnahmevoraussetzungen für die „Klasse 2“ der Ausbildung zum/zur Sozialpädagogischen Assistent/in erfüllen. Dies ist beispielsweise bei Fachabiturient/innen und Abiturient/innen der Fall. Und auch bei Personen mit einem mittleren Bildungsabschluss, die einen fachfremden Berufsabschluss in Verbindung mit einer mindestens dreijährigen fachfremden Berufserfahrung vorweisen können.
QuiK ist damit hochinteressant für am Quereinstieg Interessierte, die direkt in das frühpädagogische Berufsfeld einsteigen möchten und dabei auf eine Vergütung während der Ausbildung angewiesen sind. Zudem kann, wer eine tätigkeitsbegleitende Ausbildung zum/zur Sozialpädagogischen Assistent/in oder zum/zur Erzieher/in beginnt, einen Ausbildungszuschuss des Landes in Höhe von 150 Euro im Monat beantragen. Gegebenenfalls anfallendes Schulgeld kann zusätzlich übernommen werden.
Die Beschäftigten werden zu 100% über Gelder des Landes Niedersachsen finanziert. Den Kindergartenträgern stehen somit zusätzliche Kräfte zur Verfügung, die sie nicht über den Personalschlüssel finanzieren müssen.
Ein Gewinn für alle Beteiligten.
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Offizielle Informationen zu QuiK finden Sie über Folgende Verlinkung: