Vergütung in der Erzieher/innenausbildung
Informationen zum ESF-Modellprogramm
Finanzierungsproblem Quereinstieg
Im Verlauf des ESF-Modellprogramms „MEHR Männer in Kitas“ wurde deutlich, dass viele Männer und Frauen Interesse an einem Quereinstieg in den Erzieher/innenberuf haben. Eine Hürde für den Quereinstieg stellt jedoch die meist fehlende Vergütung der Ausbildung dar. Viele Berufswechsler/innen können sich eine mehrjährige und nicht entlohnte Ausbildung nicht leisten, und nur wenige haben Anspruch auf staatliche Förderinstrumente. Angesichts dessen, dass Erzieher/innen häufig teilzeitbeschäftigt und mit befristeten Verträgen angestellt sind, bringen darlehensbasierte Finanzierungen von Ausbildungen zudem ein hohes Verschuldungsrisiko mit sich. Für die potenziellen Berufswechsler/innen mangelt es insofern an vergüteten Ausbildungsformaten.
Diskriminierung im Ausbildungssystem
Ausbildungen zu traditionell eher weiblich konnotierten Berufen sind sehr oft fachschulisch organisiert, so auch der Erzieher/innenberuf. Das fachschulische Ausbildungssystem erschwert einen Quereinstieg enorm, da diese Ausbildungsform meist unvergütet und damit nicht erwachsenengerecht im Sinne eines ‚lebenslangen Lernens‘ ist. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beauftragte 2014 ein Rechtsgutachten, das belegt, dass Frauen, bzw. Personen, die sog. typische „Frauenberufe“ wählen, durch die gesetzlichen Regelungen zur beruflichen Aufstiegs- und Weiterbildungsförderung mittelbar diskriminiert werden. Deren Vorgaben sind zu sehr an einer dualen Ausbildungsstruktur orientiert, die sich aber deutlich von der fachschulischen Ausbildungsstruktur unterscheidet. Das Modellprogramm „Quereinstieg – Männer und Frauen in Kitas“ lenkt die Aufmerksamkeit auf die Benachteiligung im Ausbildungssystem, von der bisher überwiegend Frauen betroffen sind. Männliche und weibliche Quereinsteigende erhalten daher im neuen Modellprogramm eine angemessene Vergütung.
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Kita-tätigkeitsbegleitende Ausbildungsgänge
Um dem Problem der nicht-vergüteten Ausbildung zu begegnen, entstanden in verschiedenen Bundesländern in den letzten Jahren verstärkt Kita-tätigkeitsbegleitende Ausbildungsgänge, in denen Fachschüler/innen von Beginn ihrer Ausbildung an in Kindertageseinrichtungen oder anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten und entlohnt werden. Dies soll am Quereinstieg interessierten Personen den Weg in die Erzieher/innenausbildung erleichtern.
Das Land Berlin hat beispielsweise seit den 1970er Jahren Erfahrungen mit Teilzeit-Ausbildungsgängen.
www.erzieherin-werden-in-berlin.de/wege-in-den-beruf/berufsbegleitende-ausbildung/index.html
Im Land Brandenburg gibt es neben der 3-jährigen Teilzeitausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in eine zweijährige Qualifizierung zum/zur Erzieher/in für den Bereich der Kindertagesbetreuung. Seit 2008 ist dieses Qualifizierungsmodell unter dem Begriff „Männerqualifizierung“ und „Profis für die Praxis“ bekannt und wurde vom Berliner Institut für Frühpädagogik (BIfF) e.V. entwickelt.
Auch in Baden-Württemberg gibt es seit dem Ausbildungsjahr 2012/13 im Rahmen eines Schulversuchs an Fachschulen für Sozialpädagogik eine praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher (PIA) mit Ausbildungsvergütung. Die Fachschüler/innen erhalten im 1. Ausbildungsjahr 753 Euro/Monat, im 2. Ausbildungsjahr 803 Euro/Monat und im 3. Ausbildungsjahr 849 Euro/Monat (Stand März 2012). Der Schulversuch wurde in enger Abstimmung mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen und der Fachschulen vorbereitet. Die Finanzierung der Ausbildungsvergütung erfolgt über die Träger.
Modellprogramm „Quereinstieg - Männer und Frauen in Kitas“
Das Ziel der Entwicklung und Erprobung neuer bzw. der Optimierung bisheriger Kita-tätigkeitsbegleitender Ausbildungsgänge verfolgt auch das neue ESF-Modellprogramm „Quereinstieg - Männer und Frauen in Kitas“. Dabei werden Kitatätigkeit begleitende Ausbildungsgänge gefördert, in deren Rahmen eine dreijährige Ausbildung an einer Fachschule/-akademie für Sozialpädagogik parallel zu einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung innerhalb einer Kita stattfindet. Die Quereinsteigenden erhalten eine angemessene Vergütung von mindestens 1250 Euro (Arbeitgeberbrutto). Die Vergütung der teilnehmenden Fachschüler/innen wird durch das BMFSFJ durch einen Zuschuss gefördert.
Vergütung des Erzieher/innen-Berufs
Nicht nur die unvergütete Ausbildung, sondern auch die Entlohnung von Erzieher/innen generell stehen in der Diskussion. Angesichts der steigenden Ansprüche und Anforderungen an Erzieher/innen und der zunehmenden Anerkennung von Kindertagesstätten als wichtige Bildungsinstitutionen wird seit vielen Jahren eine Aufwertung des Erzieher/innenberufes gefordert. Dabei geht es zum einen darum, das gesellschaftliche Image des Erzieher/innen-Berufes zu verbessern. Die anspruchsvollen und vielfältigen Tätigkeiten von Erzieher/innen finden oftmals noch wenig gesellschaftliche Wertschätzung und Anerkennung. Diese Anerkennung soll sich zum anderen auch in einer höheren und angemesseneren Vergütung des Erzieher/innenberufes ausdrücken.
Was verdienen Erzieherinnen und Erzieher?
Für die meisten kommunalen Kindertagesstätten gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Eine Erzieherin und ein Erzieher kommen als Berufsanfängerin bzw. Berufsanfänger nach der Entgelttabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst auf ein Monatsgehalt von etwa 2.080 Euro brutto. Das entspricht Netto, wenn man ledig ist und kein Kind hat, 1.380 Euro. Nach einem Jahr Berufstätigkeit (beim gleichen Arbeitgeber / bei der gleichen Arbeitgeberin) erhalten Erzieher/innen die nächst höhere Gehaltsstufe und verdienen 2.280 Euro brutto. Insgesamt gibt es sechs Gehaltsstufen, die mit einer jeweiligen Gehaltserhöhung einhergehen. In der höchsten, der sechsten Gehaltsstufe verdienen Erzieher/innen derzeit in der Regel 2.915 Euro brutto.
www.gew.de/Binaries/Binary90106/Entgelttabellen_SuE_2012.pdf
Tarifrunde 2015
Flankiert von umfangreichen Streiks haben 2015 die Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) der Kommunen zwischen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) sowie der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) stattgefunden.
Ende Oktober 2015 fand eine Einigung statt, die strukturelle Verbesserungen und Einkommenszuwächse mit sich brachte. Die meisten Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) wurden in eine höhere Entgeltgruppe eingeordnet und bekommen mehr Gehalt.
Für Erzieher/innen und andere SuE-Beschäftigte gilt rückwirkend zu Juli 2015 folgende neue Entgeltordnung:
http://www.gew.de/fileadmin/media/publikationen/hv/Arbeit_und_Recht/Tarif/TVoeD/TVoeD-Entgelttabellen_2014-2015/GEW_Kommunen_SuE_Entgelttabelle_TVoeD_2015.pdf
In der Gesellschaft ist es angekommen, so hebt die GEW hervor: Menschen, die für und mit Menschen arbeiten, haben ein Recht auf höhere Wertschätzung und müssen besser bezahlt werden. Das gilt im Sozial- und Erziehungsbereich genauso wie im Krankenhaus oder in der Altenpflege.
Laut GEW ist das Tarifergebnis zwar ein Schritt in Richtung Aufwertung des SuE-Berufsfeldes aber das Thema sei noch lange nicht abgeschlossen.
Mehr zu den Ergebnissen der Tarifrunde von 2015 ist auf folgender Seite nachzulesen | www.gew.de/tarif/tvoed/sue/