Finanzierung
Wie hoch kann die Vergütung während der Ausbildung ausfallen?
Die Frage ist nicht einfach zu beantworten, nicht zuletzt aufgrund der Tarifautonomie der Träger und Gewerkschaften. In Bundesländern bzw. Regionen, in denen der Fachkräftebedarf sehr hoch ist, zahlen Träger auch häufiger ein höheres Gehalt. In Bundesländern bzw. Regionen, in denen die Anzahl der Fachschüler/innen höher ist als Praxisstellen zur Verfügung stehen, zahlen Träger durchaus auch weniger.
In Baden-Württemberg und Bayern wird empfohlen, den Fachschüler/innen der Schulversuche ein Ausbildungsgehalt in Anlehnung an die Ausbildungsvergütung von Verwaltungsfachangestellten zu zahlen. Hessen und Sachsen empfehlen den Trägern, ihre in Anstellung befindlichen Auszubildenden nach TVöD-SuE S4, Stufe 1 einzugruppieren. Andere Bundesländer empfehlen die Eingruppierung in TVöD-SuE in Entgeltgruppe S2, Stufe 1. Das sind beispielsweise bei einer Arbeitszeit von 50 Prozrnt zwischen 1.053,- Euro (S 2 Stufe 1) und 1.180,- Euro (S 4 Stufe 1) brutto.
Zum Teil sind in den Teilzeitausbildungen auch höhere Stundenzahlen möglich, wodurch sich der monatliche Verdienst erhöhen kann.
Wer finanziert die vergütete Ausbildung?
Die vergütete Ausbildung wird durch die jeweiligen Träger der Einrichtungen finanziert. Diese haben die Möglichkeit, die Kosten über die Anrechnung auf den Personalschlüssel zu refinanzieren, sofern dieses im jeweiligen Bundesland möglich ist.