Zwischen 350 und 1200 Euro brutto für Quereinsteigende
Nicht einschlägig vorgebildeter Fachschüler/innen in berufsbegleitenden Erzieher/innenausbildungsgängen können in Deutschland je nach Bundesland monatlich in der Regel zwischen 350 und 1200 Euro brutto verdienen. Die unterschiedlichen Verdienstmöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern ergeben sich aus der möglichen Anrechnung der Fachschüler/innen auf den Personalschlüssel und der jeweiligen Tarifpolitik der kommunalen und freien Träger.
In den Bundesländern, in denen eine Anrechnung auf den Personalschlüssel zu 100 Prozent möglich ist, haben die Fachschüler/innen entsprechend gute Verdienstmöglichkeiten. Hingegen fallen die Verdienstmöglichkeiten in den Bundesländern geringer aus, in denen die Anrechnungsmöglichkeiten auch geringer sind.
Berufsbegleitende Ausbildung, praxisintegrierte Ausbildung, Teilzeitausbildung - In den letzten Jahren hat der Anteil berufsbegleitender Erzieher/innenausbildungsgänge stark zugenommen.
In einigen Bundesländern werden diese Ausbildungsgänge auch Teilzeitausbildung bzw. praxisintegrierte Ausbildung (PIA) genannt. Im Rahmen einer berufsbegleitenden Ausbildung besuchen die Fachschüler/innen eine Fachschule für Sozialpädagogik und sind gleichzeitig in einer sozialpädagogischen Einrichtung angestellt. Der Fachschulunterricht und die praktische Arbeit wechseln sich ab. Die berufsbegleitende Ausbildung unterscheidet sich von der vollzeitschulischen Ausbildung dadurch, dass die Fachschüler/innen für ihre praktische Tätigkeit vergütet werden bzw. ein Ausbildungsgehalt beziehen.
Belastbare Daten darüber, wie viel die Fachschüler/innen während ihrer berufsbegleitenden Ausbildung verdienen, gibt es bisher jedoch kaum. Die folgenden Betrachtungen sollen eine erste Einschätzung ermöglichen, welche Verdienstmöglichkeiten berufsbegleitende Fachschüler/innen in den einzelnen Bundesländern haben.
Einschlägig vorgebildet Fachschüler/innen, wie. ausgebildete Sozialassistent/innen und Kinderpfleger/innen, können während der Ausbildung als Zweit- oder Ersatzkraft auf den Personalschlüssel angerechnet werden.
Ein Teil derjenigen Personen, die eine berufsbegleitende Erzieher/innenausbildung absolvieren, besitzt schon eine Ausbildung als Sozialassistent/in bzw. als Kinderpfleger/in. Diese Personengruppe kann während der berufsbegleitenden Ausbildung in den fast allen Bundesländern ganz regulär als Zweit- oder Ersatzkraft in einer sozialpädagogischen Einrichtung angestellt werden und erhält hierfür einen Lohn. Eine ausgebildete Kinderpflegerin kann demnach, wenn sie während ihrer berufsbegleitenden Erzieher/innenausbildung beispielsweise für 20 Stunden in einer Kita angestellt ist, ca. 1050 Euro Brutto (Entgeltgruppe 3, Stufe 1) verdienen.
Auch nicht einschlägig vorgebildete Fachschüler/innen können in einigen Bundesländern auf den Personalschlüssel angerechnet werden und erhalten (dadurch) einen Lohn
In zehn Bundesländern können berufsbegleitende Fachschüler/innen, die nicht wie beispielsweise Sozialassistenz- bzw. Kinderpflegeausbildung einschlägig vorgebildet sind, entweder ganz regulär oder im Rahmen von Schulversuchen, auf den Personalschlüssel angerechnet werden. Auch diese nicht einschlägig vorgebildeten berufsbegleitenden Fachschüler/innen erhalten dadurch eine Vergütung. Die Bundesländer unterscheiden sich allerdings darin, zu wie viel Prozent, die berufsbegleitenden Fachschüler/innen auf den Personalschlüssel angerechnet werden können. Dies hat zur Folge, dass die Fachschüler/innen in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich hohe Verdienstmöglichkeiten haben. Im Folgenden erfolgt eine erste Einschätzung über die Gehaltsmöglichkeiten der (nicht einschlägig vorgebildeten) berufsbegleitenden Fachschüler/innen in den einzelnen Bundesländern.
Die Bundesländer im Einzelnen:
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gibt es neben der Vollzeit- und Teilzeitausbildung seit dem Schuljahr 2012 die so genannte praxisintegrierte Ausbildung (PIA). Auch PIA-Fachschüler/innen sind während ihrer Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung angestellt und erhalten dafür eine Ausbildungsvergütung. Die Träger sind vom Land Baden-Württemberg dazu aufgerufen, den Fachschüler/innen eine Vergütung zu bezahlen, die sich an dem Ausbildungsgehalt von Verwaltungsfachangestellten anlehnt. Dieses beläuft sich monatlich auf ca. 800 bis 850 Euro brutto. Laut einem Evaluationsbericht des baden-württembergischen Kultusministeriums orientieren sich die meisten Träger an diesen Gehaltsvorgaben (vgl. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg 2013, S.3). Die Träger haben in Baden-Württemberg die Möglichkeit ihre PIA-Fachschüler/innen mit bis zu 40% auf den Personalschlüssel anzurechnen und dadurch einen Teil des Ausbildungsgehalts zu refinanzieren.
Bayern
In Bayern haben bisher Personen, die keine einschlägigen Berufsvorbildung bzw. -ausbildung haben, in der Regel keine Möglichkeit für die Erzieher/innenausbildung zugelassen zu werden. Ab dem Sommer startet in Bayern jedoch ein Schulversuch mit dem Namen „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen (OptiPrax)“. Im Rahmen dieses Schulversuchs können dann auch Personen, die „nur“ eine fachfremde Berufsausbildung haben, zur Erzieher/innenausbildung zugelassen werden. OptiPrax-Fachschüler/innen sollen perspektivisch die gleiche Ausbildungsvergütung erhalten, wie die PIA-Fachschüler/innen in Baden-Württemberg. Bayerische Träger werden dann ihre Fachschüler/innen zwischen 25 – 50% (je nach Ausbildungsjahr) auf den Personalschlüssel anrechnen lassen und sich damit einen Teil der Ausbildungsvergütung refinanzieren lassen können.
Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen
In den Bundesländern Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen können Träger die berufsbegleitenden Fachschüler/innen zu 100% auf den Personalschlüssel anrechnen. Dies bedeutet aber gleichzeitig, dass in diesen Bundesländern berufsbegleitende Fachschüler/innen komplett eine ausgebildete Fachkraft „ersetzen“. In den vier Bundesländern wird deshalb auch offiziell nicht von einer Ausbildungsvergütung gesprochen. Die berufsbegleitenden Fachschüler/innen erhalten ein Anstellungsgehalt, dass sich unter anderem daran bemisst, in welcher Entgeltgruppe die Fachschüler/innen eingestuft werden können. Laut unserer Information können in Berlin beispielsweise die Fachschüler/innen in die Entgeltgruppe S5, in Hessen in die Entgeltgruppe S4 und in Rheinland-Pfalz in die Entgeltgruppe S2 eingruppiert werden. Für die Verdienstmöglichkeiten der berufsbegleitenden Fachschüler/innen bedeutet dies folgendes: Da die Träger die berufsbegleitenden Fachschüler/innen zu 100% auf den Personalschlüssel anrechnen lassen können, könnten die Träger den Fachschüler/innen im besten Fall auch das Gehalt einer Fachkraft bezahlen. Im Fall von Berlin hieße dies beispielsweise, dass ein berufsbegleitender Fachschüler, der für 20 Stunden in einer Kita arbeitet und in die Entgeltgruppe S5, Stufe 1 eingruppiert wird, ca. 1.100 – 1.200 Euro brutto verdienen könnte. In Rheinland-Pfalz könnte er dagegen für 20 Stunden nur ca. 900 – 1.000 Euro verdienen, da er in der Regel höchstens in die Entgeltgruppe S2, Stufe 1 eingruppiert werden könnte.
Bei diesen Angaben zu den Verdienstmöglichkeiten der berufsbegleitenden Fachschüler/innen muss jedoch auch immer berücksichtigt werden, dass nicht alle Träger, die ihre berufsbegleitenden Fachschüler/innen zu 100% als Fachkräfte anrechnen lassen (und dadurch zu 100% refinanziert bekommen) diese auch entsprechend entlohnen. In der Praxis werden die Gehälter wohl auch immer wieder (etwas) geringer ausfallen als unsere beispielhaft errechneten Löhne.
Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen
Die Bundesländer Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen haben andere Anrechnungsmodelle für die berufsbegleitenden Fachschüler/innen entwickelt.
In Brandenburg können Träger ihre berufsbegleitenden Fachschüler/innen zu 70% auf den Personalschlüssel anrechnen lassen und im Prinzip in die Entgeltgruppe 4, Stufe 1 eingruppieren. In dem Fall, dass ein Träger das Gehalt, dass er von der Kommune „refinanziert“ bekommt, an die Fachschüler/innen „weitergibt“, könnten die brandenburgischen Fachschüler/innen bei einer 20 Stunden Woche ca. 700 – 800 Euro verdienen.
In Hamburg und Nordrhein-Westfalen hängen die Anrechnungsmöglichkeiten von den jeweiligen Ausbildungsjahren ab. So können Hamburger Träger ihre Fachschüler/innen im ersten Jahr zu 30%, im zweiten Jahr zu 60% und im dritten Jahr zu 90% als Zweitkraft anrechnen lassen. Im Normalfall wird ein Hamburger Träger ausrechnen, wie viel Geld er über die gesamte Ausbildungsdauer für die Fachschüler/innen von der Stadt Hamburg refinanziert bekommt und dieses Geld dann so aufteilen, dass den Fachschüler/innen monatlich immer ungefähr das gleiche Gehalt zur Verfügung steht. Im besten Fall könnten die Hamburger berufsbegleitenden Fachschüler/innen dann schätzungsweise 600 Euro brutto monatlich verdienen. In Nordrhein-Westfalen können die berufsbegleitenden Fachschüler/innen im ersten Jahr gar nicht, im zweiten Jahr mit 33% und im dritten Jahr mit 50% auf den Personalschlüssel angerechnet werden. Nach unserer Berechnung könnten Fachschüler/innen damit ca. 350 brutto monatlich verdienen.
Wir möchten an dieser Stelle aber noch mal hervorvorheben, dass es sich bei unseren Berechnungen um Schätzungen handelt. In der Praxis werden die Löhne der berufsbegleitenden Fachschüler/innen selbstverständlich von weiteren Faktoren, wie beispielsweise der Tarifpolitik der jeweiligen Träger, bestimmt. Die Erfahrung zeigt beispielsweise, dass einerseits einige Träger den berufsbegleitenden Fachschüler/innen deutlich weniger zahlen als sie vom Bundesland bzw. der Kommune für diese Personengruppe refinanziert bekommen. Dies liegt zum einen daran, dass die berufsbegleitende Ausbildung stark nachgefragt ist und es eine große Konkurrenz in Bezug auf die (wenigen) Praxisstellenplätze gibt. Die berufsbegleitenden Fachschüler/innen sind deshalb oftmals auch bereit für weniger Gehalt angestellt zu werden. Zum anderen bezahlen (wohlhabendere) Träger den berufsbegleitenden Fachschüler/innen teilweise mehr Gehalt, unter anderem weil sie damit die qualifiziertesten Fachschüler/innen gewinnen bzw. den Fachkräftemangel bekämpfen wollen.
Sonderfall Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt ist eine Anrechnung von nicht einschlägig vorgebildeten Fachschüler/innen auf den Personalschlüssel in der Regel nicht möglich. Seit dem Schuljahr 2015/2016 gibt es in diesem Bundesland allerdings ein Landesmodellprojekt, in dessen Rahmen Personen in drei Jahren berufsbegleitend zu staatlich geprüften Fachkräften für Kindertageseinrichtungen ausgebildet werden. Diese Fachkräfte werden ausschließlich für die Arbeit in Kitas qualifiziert, erhalten also explizit keine Breitbandausbildung, die sie für die Arbeit in unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern in Deutschland qualifizieren würde. Kita-Träger haben in Sachsen-Anhalt nun die Möglichkeit diese Personen zu 100% als Hilfskräfte auf den Personalschlüssel anzurechnen. Die Träger sind dazu aufgerufen, diese Personengruppe nach TVÖD-SuE für Praktikant/innen zu entlohnen. Eine Kita-Fachkraft in Ausbildung, die 20 Stunden in einer Kita arbeitet, würde damit ca. 600 – 700 Euro brutto monatlich verdienen.
Download | Tabelle Verdienstmöglichkeiten
Hinweis in eigener Sache:
Als Koordinationsstelle „Chance Quereinstieg / Männer in Kitas“ haben wir in den vergangenen Monaten eine erste bundeslandspezifische Bestandsanalyse zur vergüteten, berufsbegleitenden Erzieher/innenausbildung durchgeführt. In die Analyse sind Informationen aus unterschiedlichen Dokumenten eingeflossen, von Websites und Ergebnisse aus Telefonrecherchen und Interviews mit Vertreter/innen in den Bundesländern.
Falls Ihnen Verdienstmöglichkeiten bekannt sind, die in diesem Beitrag nicht erwähnt wurden, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns diese Information zur Verfügung stellen könnten!
Ansprechpartner/innen:
Canan Korucu-Rieger
korucu(at)koordination-maennerinkitas.de
Jens Krabel
krabel(at)koordination-maennerinkitas.de