Neue Ausbildung „Fachkraft für Kindertageseinrichtungen“
Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die in Kindertageseinrichtungen arbeiten wollen, können in Mecklenburg-Vorpommern künftig zwischen zwei Ausbildungen wählen. Neben der vierjährigen schulischen Erzieherausbildung soll es eine praxisorientierte Ausbildung geben. Die neue Ausbildung zur „Staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen“ soll bereits zum 1. August 2017 an den Start gehen. Im ersten Jahr stehen 125 Ausbildungsplätze zur Verfügung.
„Vor allem aufgrund des demografischen Wandels sowie der hohen und weiterhin wachsenden Betreuungsquote besteht ein erhöhter Fachkräftebedarf in Kindertageseinrichtungen. Auch bundesweit ist das ein zunehmend wichtiges Thema“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese. „Wir sind mit unseren weit vorangeschrittenen Planungen da schon einen entscheidenden Schritt weiter und wollen unsere Spitzenposition in der Kindertagesförderung festigen.“ Ministerin Drese verdeutlichte, dass derzeit mehr als 11.100 pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen im Land beschäftigt sind. „Damit hat in den letzten sechs Jahren die Zahl der Beschäftigten um über 2.600 Personen zugenommen. Das ist ein Plus von über 30 Prozent“, so Drese.
Die Auszubildenden werden auf eine Tätigkeit im Bereich der 0- bis 10-Jährigen vorbereitet. Als ausgebildete Fachkraft für Kindertageseinrichtungen können Absolventinnen und Absolventen in Krippen, Kindergärten und Horten pädagogische Prozesse für Kinder dieser Altersgruppe eigenständig leiten und gestalten. Die Ausbildung umfasst drei Jahre an einer höheren Berufsfachschule im Bereich Sozialwesen und findet sowohl in der beruflichen Schule (Theorieunterricht) als auch in Kindertageseinrichtungen (praktische Ausbildung) statt.
„Die angehenden Fachkräfte sollen bereits während der Ausbildung eine Vergütung erhalten. Dies macht die neue Ausbildung attraktiv“, sagte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Ich hoffe, dass diese Ausbildung Anklang findet und viele junge Menschen dazu bewegt, sich für diesen Beruf zu entscheiden. Es wäre schön, wenn sich für die Arbeit in der Kita, der Krippe oder im Hort auch zunehmend Männer, Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger begeistern könnten“, so Hesse.
Die Auszubildenden zur „Staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen“ schließen mit einem Träger einer Kindertageseinrichtung einen Ausbildungsvertrag. Erst wenn die Schule die Auszubildende bzw. den Auszubildenden nach einem Auswahlverfahren in die Ausbildung aufnimmt, kommt der Vertrag endgültig zustande.
Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung „Staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen“ ist die Mittlere Reife oder ein gleichwertiger Schulabschluss. Die Einrichtung des neuen Ausbildungsgangs steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Landtag, der die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen muss. Der Zeitplan des Landtags sieht vor, das Gesetzgebungsverfahren des KiföG am 12. Juli 2017 zum Abschluss zu bringen.
Sozialministerin Drese und Bildungsministerin Hesse bedankten sich bei allen beteiligten Einrichtungsträgern und Berufsschulen sowie den Landtagsfraktionen für die konstruktive Zusammenarbeit in den vergangenen Monaten.
Quelle: Pressemitteilung 31.05.2017, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern,